Immobilienbesitzern auf Mallorca drohen Steuernachzahlungen

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Drohen Besitzern von Immobilien auf Mallorca ab Herbst 2017 hohe Steuernachzahlungen?

Wie die Berliner Morgenpost in Ihrer Ausgabe vom 25.03.2017 berichtet, drohen Besitzern von Mallorca Immobilien hohe Steuernachzahlungen. Hiervon betroffen sind Ferienimmobilien, die in einer S.L., dem spanischen Pendant der deutschen Kapitalgesellschaft der GmbH, gehalten und zu privaten Urlaubszwecken genutzt wurden. Eine Immobilie in einer S.L. zu halten, brachte in der Vergangenheit in Spanien erhebliche Steuervorteile mit sich. Zudem wurde der Halter der S.L. im Grundbuch nicht namentlich genannt und konnte anonym bleiben.

Was hat sich für Immobilienbesitzer geändert, die ein Ferienhaus in einer S.L. halten und dort auch privat Urlaub machen?

Im Jahr 2013 fällte der Bundesfinanzhofs (BFH) ein Urteil, das weitreichende Folgen für Immobilienkäufer hat, die ihre Finca in einer S.L. halten: Nutzt der Inhaber kostenlos das in einer S. L. gehaltene Ferienhaus, entspricht das einer verdeckten Gewinnausschüttung (Aktenzeichen I R 109/10). Diese verdeckte Ausschüttung muss in Deutschland besteuert werden. Im Sommer 2016 wurde dies vom BFH nochmals bekräftigt. Im Verständnis der Richter wird ein Unternehmen ein Haus nur dann kaufen, wenn es eine kostendeckende Miete einnimmt. Dazu müssen die Mieteinnahmen nicht nur die laufenden Kosten wie Strom, Wasser etc. erwirtschaften, sondern auch die Kosten des Grundstücks und der Finanzierung decken. Die S.L. muss einen angemessenen Gewinn erwirtschaften. Die private kostenlose Nutzung entspricht einer Entnahme aus dem Vermögen der S.L. Die Gesellschaft wird sozusagen daran gehindert, Vermögen zu erwirtschaften.

Die auf Mallorca ansässige Steuerberatungsgesellschaft European Accounting griff dieses Thema bereits im Oktober 2013 mit einer Gesprächsreihe zum Thema "Vermögenshaltende Gesellschaften" auf, um Eigentümer von Ferienimmobilien auf Mallorca, die in einer S.L. gehalten werden, auf den dringenden Handlungsbedarf hinzuweisen. Zusätzlich sind zwischenzeitlich zwei umfassende Mandantendepeschen zum Thema erschienen, die auf der Webseite der Steuerkanzlei einsehbar sind und weitergehende Informationen zu diesem brisanten Thema liefern.

Gibt es Handlungsbedarf für Immobilienbesitzer, die ihre Finca in einer S.L. halten?

Für jene Immobilienbesitzer, die ihre Bilanzen seit 2013 nicht bereinigt haben, wird es spätestens im Herbst 2017 brenzlig. Dann werden die ersten Steuerdaten von Bürgern, die in anderen Ländern Vermögen oder Einkommen haben, in den deutschen Finanzämtern eintreffen. An diesem automatischen Datenaustausch nehmen weltweit 60 Staaten teil. Ausgetauscht werden Daten ab 2014.

Von der geänderten Gesetzeslage sind nicht nur Fincas und Villen in Spanien betroffen, sondern z. B. auch Ferienimmobilien in den USA, in Frankreich oder in Italien.

FAZIT: 

  • Immobilienbesitzer, die ihr Ferienhaus in einer spanischen S.L. halten, unterliegen seit 2013 in Deutschland der Steuerpflicht, die Eigennutzung gilt als "verdeckte Gewinnausschüttung" und wird mit einem Steuersatz von bis zu 45 % besteuert
  • Im Herbst 2017 werden den deutschen Finanzämtern die ersten Steuerdaten von Bürgern vorliegen, die in anderen Ländern Vermögen oder Einkommen haben. Bis dahin müssen die Bilanzen seit 2013 bereinigt sein.
  • Wurde die seit 2013 verbindliche Steuerrechtslage nicht befolgt, wird eine Selbstanzeige unter Umständen unvermeidbar sein.
  • Immobilienbesitzer mit Eigentum auf Mallorca können sich bei Bedarf z. B. an die deutschsprachige Steuerberatungsgesellschaft European@ccounting wenden. Email: info@europeanaccounting.net

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Autor
Thomas Fischer, Mallorca Immobilien Guide
tf@mallorca-immobilien-guide.de

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