Laufende Steuern für Ihre Mallorca Immobilie

Laufende Steuern auf Immobilienbesitz auf Mallorca
Wie in Deutschland sind auch in Spanien laufende Steuern auf Immobilien zu bezahlen.

 

  • Grundsteuer (IBI)
  • Einkommensteuer (IRPF)
  • Vermögensteuer


Grundsteuer
IBI, Impuesto sobre Bienes Inmuebles

Die gemeindliche Grundsteuer, gerne auch kurz IBI genannt, wird auf der Grundlage des Katasterwertes berechnet und liegt bei erschlossenen Grundstücken in der Regel zwischen 0,4% und 1,1% dessen. 0,3 bis 0,9% für nichterschlossene Grundstücke. Die Steuer ist jährlich bei der Gemeindeverwaltung zu bezahlen. Auf dem IBI-Steuerbescheid erscheint auch der von der Gemeinde festgelegte Katasterwert der Immobilie. Es ist zu empfehlen, die Zahlung per Dauerauftrag über die Bank zu erledigen. Die entsprechenden Formulare erhält man auf dem Ayuntamiento.


Einkommensteuer
IRPF, Impuestos sobre la Renta de las Personas Fisicas

Die Einkommensteuer ist eine jährliche Steuer. Grundsätzlich ist jeder Besitzer einer Immobilie in Spanien dazu verpflichtet, jährlich eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Im Rahmen dieser Einkommenssteuer wird auch die selbstgenutzte Immobilie besteuert.

Die Eigennutzung wird steuerlich als fiktive Mieteinnahme angesehen. Bei nicht Residenten wird ein fiktiver Nutzungswert von 1,1% des Katasterwertes auf den dann 24,75% Steuern zu bezahlen sind zugrundegelegt.

Bei Vermietung der Immobilie werden die Bruttoeinnahmen pauschal besteuert. Beim residenten Eigentümer/Vermieter kommen lediglich 50% der Mieteinnahmen zum Ansatz. Der Steuersatz ist progressiv und richtet sich nach seinem persönlichen Gesamteinkommen. Aufwendungen sind absetzbar. Beim nicht- residenten Vermieter beträgt der Steuersatz einheitlich 24,75 %, wobei der Mieter neben dem nicht residenten Eigentümer für dessen Steuerschuld haftet und sogar verpflichtet ist, den Steueranteil monatlich von der Miete einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen.


Vermögensteuer:

Durch das Gesetz 4/2008 vom 23. Dezember, welches am 25.12.2008 im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde, ist die Vermögenssteuer in Spanien rückwirkend zum 01.01.2008 ausgesetzt. Die Regierung versprach sich dadurch eine Belebung der Wirtschaft. Am 19.August 2011 wurde per Dekret die Vermögensteuer in "abgespeckter" Form als so genannte. Reichensteuer, befristet für 2011, 2012, 2013 und 2014 wieder eingeführt. Sie liegt bei 0,2 bis 2,5 % des Vermögens, wobei jeder Steuerschuldner einen Freibetrag von 700.000 ? hat.

Autor
Thomas Fischer, Mallorca Immobilien Guide
tf@mallorca-immobilien-guide.de

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