Steuern beim Kauf Ihrer Immobilie auf Mallorca

Steuern beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca

 

Einmalige Steuern beim Kauf

 

  • Mehrwertsteuer (IVA)
  • Grunderwerbsteuer (ITP)

 

Mehrwertsteuer:
IVA, Impuesto sobre Valor Añadido, (bei erstmaligem gewerblichen Verkauf von Neubauimmobilien)

Die Mehrwertsteuer für Bauland, Geschäftslokale oder Grundstücke beträgt 21%. Bei neu errichteten Wohnhäuser oder Wohnungen aktuell 10%. des Kaufpreises

Alle anderen Immobilienkäufe sind Grunderwerbsteuer pflichtig. Bei allen Geschäften, die der Mehrwertsteuer unterliegen, fällt zusätzlich 1 % Stempelsteuer an. Alle späteren Übertragungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer, sondern der Grunderwerbsteuer (ITP).

Die Mehrwersteuer fällt grundsätzlich beim Kauf von Neubauimmobilien vom gewerblichen Bauträger an, die Grunderwerbsteuer dagegen nur beim Kauf einer gebrauchten Immobilie von privat.


Grunderwerbsteuer:
ITP, Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer und erfaßt insbesondere jede entgeldliche Übertragung von Grundstücken und Gebäuden, wenn eine Umsatzsteuerpflicht (Mehrwertsteuer) nicht besteht. Sie ist zu vergleichen mit der deutschen Grunderwerbssteuer.

Bei allen Verkäufen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, fällt die Grunderwerbsteuer (ITP) an. Die Grunderwerbsteuer ist eine Regionalsteuer, die in den einzelnen autonomen Regionen unterschiedlich hoch ist. Auf Mallorca und den anderen Baleareninseln fällt beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie folgende Grunderwerbsteuer an:

  • die ersten 400.000 EUR des Kaufpreises einer Immobilie werden mit 8% besteuert
  • ab 401.000 bis 600.000 EUR beträgt die Grunderwerbsteuer 9% des Kaufpreises
  • ab 601.000.000 EUR bis 1.000.000 EUR wird mit der Kaufpreis mit 10% besteuert.
  • Der Kaufpreis zwischen 1.000.000,01 EUR bis 2.000.000 EUR wird mit 12 % besteuert
  • Der Kaufpreis über 2.000.000,01 EUR wird mit 13 % besteuert

Die Steuer wird innerhalb eines Monats nach Zeichnung der notariellen Kaufurkunde fällig. Neubauerklärungen, die der notariellen Beurkundung bedürfen und in das Eigentumsregister einzutragen sind, werden mit 0,5 % auf den Bauwert besteuert.

Beurkundungs/Stempelsteuer

Auf den Baleareninseln beträgt diese Steuer seit Januar 2023 1,5 %. Bei einem Kaufpreis über 1.000,000 EUR erhöht sich der Steuersatz auf 2 %. Die Frist zur Zahlung der Stempelsteuer beträgt ebenfalls 1 Monat nach Unterzeichnung der notariellen Urkunde. Der Nachweis der Zahlung ist Voraussetzung für die Eintragung der notariellen Urkunde im Grundbuch.

Autor
Thomas Fischer, Mallorca Immobilien Guide
tf@mallorca-immobilien-guide.de

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Kommentare

  • Anton 08/01/2017 9:45am (vor 8 Jahre)

    Folgender Fall: Ich kaufe eine gebrauchte Wohnung für 60.000. Hier würde dann lediglich 8% Grundsteuer anfallen? Also 4.800? Mit welchen weiteren Kosten ist zu rechnen? Jährliche und einmalige? Vielen Dank schonmal! Coole Seite!

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